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Leitbild und Richtlinien für die Arbeit des "Babylon-Beirats"

Inhaltsverzeichnis

Babylon heute Babylon Beirat Leitbild und Richtlinien für die Arbeit des "Babylon-Beirats" Keilschrifttexte der Babylon-Sammlung in Istanbul

 

Was ist der Babylon-Beirat?

Der Babylon-Beirat ist ein ehrenamtliches Gremium aus Fachvertreterinnen und Fachvertretern der verschiedenen Disziplinen (Altorientalische Philologie und Vorderasiatische Archäologie).

Die Mitglieder des Babylon-Beirat werden vom Vorderasiatischen Museum und der Deutschen Orient-Gesellschaft vorgeschlagen und auf unbestimmte Zeit berufen.

Vorderasiatisches Museum und Deutsche Orient-Gesellschaft entsenden mindestens je eine Fachvertreterin bzw. einen Fachvertreter in den Babylon-Beirat.

Weitere, externe Wissenschaftler, die mit dem Thema "Babylon" verbunden sind, können in den Beirat berufen werden.

Der Babylon-Beirat tritt mindestens zwei Mal, voraussichtlich im Mai / November eines jeden Jahres bzw. bei akutem Bedarf zusammen.

 

Wozu ein Babylon-Beirat?

Das Interesse des Babylon-Beirats ist die koordinierte Publikation und möglichst ganzheitliche wissenschaftliche Auswertung der Forschungsdaten rund um Babylon, primär zu den in Berlin lagernden Materialien aus den Grabungen Robert Koldeweys. Ziel des Babylon-Beirats ist deshalb die Begleitung und Unterstützung eigenständiger Forschungsprojekte Dritter zu Babylon. Dabei gilt es …

Der Babylon-Beirat verschafft sich eine Übersicht über mögliche Überbauthemen zum Babylon-Material. Er diskutiert an ihn herangetragene Projektanträge sowie Vorschläge zu Forschungsthemen, bewertet sie und berät in konstruktiver Weise mit Blick auf einen möglichst erfolgversprechenden Ausgang.

Der Babylon-Beirat kann Befürwortungen für prospektive Projektanträge aussprechen, wenn Sie den oben genannten Zielen zur Aufarbeitung des Babylon-Materials entsprechen, kann eine Befürwortung jedoch auch ablehnen. Der Babylon-Beirat wird jedoch keinen Projektantrag verhindern.

Projekte zu Babylon, die Material aus den Archiven von Vorderasiatischem Museum und Deutscher Orient-Gesellschaft zu verwenden beabsichtigen, sollten nach Möglichkeit bei der Antragstellung Folgendes berücksichtigen:

In einem Antrag …

Im Vorfeld eines Projektes muss eine informelle Absichtserklärung mit dem Vorderasiatischen Museum vereinbart werden. Im Bewilligungsfalle eines Projektes wird ein formeller Kooperationsvertrag mit dem Vorderasiatischen Museum bzw. der Stiftung Preußischer Kulturbesitz abgeschlossen.

Forschungsanfragen wie auch Projektanfragen zu unpubliziertem Material / unpublizierten Funden oder Konvoluten aus Babylon sollten zunächst an das Vorderasiatische Museum gerichtet werden und können im Einzelfall, ggf. gemeinsam mit der Deutschen Orient-Gesellschaft , entschieden werden. Das Museum bezieht den Babylon-Beirat in seine Entscheidung mit ein. Anfragen an den Babylon-Beirat zu Projekten können jederzeit über die Geschäftsstelle der Deutschen Orient-Gesellschaft gestellt werden (kontakt@orient-gesellschaft.de).

 

Was darf der Babylon-Beirat, was darf er nicht?

Bearbeitungsrechte an Material des Vorderasiatischen Museums können nicht exklusiv vergeben werden, Zugang zu Material zu Forschungszwecken wird bei nachgewiesenem wissenschaftlichen Interesse nach Maßgabe der Ressourcen ermöglicht werden. Sollte Material aus dem Archiv der Deutschen Orient-Gesellschaft betroffen sein, so wird diese in den Vergabeprozess einbezogen. Über die Vergabe von Publikationsrechten, insbesondere an unpubliziertem Material, entscheiden Vorderasiatisches Museum bzw. Deutsche Orient-Gesellschaft je nach Archivrecht.

Der ideale Verlauf eines Vorhabens zu Babylon gestaltet sich wie folgt:

  1. PI hat ein Forschungsinteresse an / eine Forschungsidee zu Material aus Babylon.
  2. PI wendet sich (rechtzeitig) an den BB mit dem Thema und fragt Machbarkeit, Verfügbarkeit, andere Umstände an.
  3. BB prüft Thema, Umstände, Materialverfügbarkeit, Materialumfang, andere Bearbeiter, … .
  4. BB gibt Empfehlung zu Projektdesign und Antragstellung (etwa inkl. Antragselementen zugunsten des Museum zur Gewährleistung der Durchführbarkeit) und gewährt oder gewährt nicht eine Befürwortung, die der PI dem Antrag beilegen kann. (Vorteilhaft bei jeglichen Anträgen!)
  5. PI gibt informelle Absichtserklärung (vor der Antragstellung), unter anderem zum zeitlichen Horizont / Befristung, Berichtspflicht, zur Verfügungstellung der Daten für die Babylon-Datenbank nach Abschluss des Projektes, Publikationsverpflichtung mit "Best Practice-Leitlinien" für eine Publikation, … ab.
  6. Im Falle der Bewilligung eines Projektes wird ein formeller Kooperationsvertrag mit dem VAM abgeschlossen. Der BB begleitet auf Wunsch des PI beratend den Fortgang der Arbeiten bis hin zu einer Drucklegung/Veröffentlichung.
  7. Der Babylon-Beirat informiert sich regelmäßig, perspektivisch alle zwei Jahre, mittels einer formlosen Sachstandsanfrage an den PI über den Fortgang der Arbeiten und lädt mit Unterstützung der DOG periodisch zu "Babylon-Treffen" ein, in denen sich die Projekte austauschen und vernetzen sowie Arbeitsfortschritte präsentieren können.

(Stand 27.05.2021)

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